Vereinsstatuten
Name des Vereines: HARLEY DAVIDSON CLUB TIROL
Organe des Vereines - Vorstand bestehend aus:
Präsident
Vizepräsident
Schriftführer
Schriftführer - Stellvertreter
Kassier
Kassier - Stellvertreter
Erfordernisse für gültige Beschlussfassung durch die Organe des Vereines:
Beschlüsse werden ausschließlich vom Vorstand mit einfacher Mehrheit und Anwesenheit aller Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Abwesenheit eines der Mitglieder ist dessen schriftliche Meinung ausreichend (Verlesung durch Schriftführer).
Besetzung des Vorstandes:
Jeder Stimmberechtigte (ordentliche Mitglieder) ist vorschlagsberechtigt. Abstimmung bei 2/3 Anwesenheit mit einfacher Mehrheit. Die Vorstandswahl erfolgt alle 2 (zwei) Jahre im Rahmen der Jahreshauptversammlung.
Absetzung des Vorstandes:
Der Vorstand kann nur als kollektives Organ durch eine gesondert einzuberufende Generalversammlung, bei Anwesenheit von 2/3 der Stimmberechtigten mit 2/3 Mehrheit aller abgegebenen Stimmen abgesetzt werden.
Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis:
Durch einen vom Verein bestimmten Rechtsanwalt mit Gerichtsstand in Innsbruck.
Festlegung von zusätzlichen, internen, statutenähnlichen Vorschriften zu den ordnungsgemäß aufliegenden und für jeden einsehbaren Vereinsstatuten:
Bestimmungen über den Erwerb der ordentlichen bzw. außerordentlichen Mitgliedschaft:
Besitzer/Innen eines Harley Davidson oder Buell-Motorrades (nicht notwendig bei außerordentlicher Mitgliedschaft), Vorstellung im Club durch die Teilnahme an mindestens zwei Clubsitzungen, Vollwertige Aufnahme durch den Obmann nach Beschluß durch den Vorstand bei der zweiten Clubsitzung.
Bestimmungen über den Verlust der Mitgliedschaft:
Einstellung der Mitgliedszahlungen (Beobachtungszeitraum 1.Quartal), nach erfolgloser 2. Mahnung mit Fristsetzung, mehrheitlicher Beschluss des Vorstandes.
Austritt aus dem Verein:
Der Austritt eines Mitgliedes aus jeglichem Grunde berechtigt diesen nicht zur Rückforderung eines bereits geleisteten Mitglied-Jahresbeitrages. Nach Kundtun des Austrittswunsches gegenüber einem der Vorstandsmitglieder wird das Mitglied, welches den Austritt erklärt hat, bis Jahresende in den Aufzeichnungen weitergeführt und sodann gelöscht. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Austritt von Seiten des Mitgliedes, welches seinen Austritt erklärt hat, für Nichtig erklärt werden.
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Rechte der Vereinsmitglieder
Teilnahme an den ausgeschriebenen Clubsitzungen.
Teilnahme an allen vom Verein organisierten Veranstaltungen.
Vorschlagseinbringung an den Vorstand über Aufnahme von Mitgliedern, Ausscheidung von Mitgliedern, Aktivitäten.
Anspruch auf Vereinsbekleidung zum Selbstkostenpreis.
Genuss aller dem Club allenfalls erwachsenden Vorteile.
Pflichten der Vereinsmitglieder
Leistung des festgesetzten Mitgliedsbeitrages (dzt. Euro 100,00 für ordentliche bzw. Euro 70,00 für außerordentliche Mitglieder) innerhalb der ersten drei Monate eines Jahres.
Bekanntgabe der persönlichen Daten im allgemein üblichen Umfang und Zustimmung zur EDV-mäßigen Verarbeitung.
Kollegiale Unterstützung der Clubmitglieder im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Keine Handlungen setzen, die den Ruf des Vereines, seiner Mitglieder oder allgemein den HARLEY DAVIDSON - Lenker in Misskredit bringen könnten.
Teilnahme an ausgeschriebenen Clubsitzungen und an vom Verein organisierten Veranstaltungen nach Möglichkeit seiner Abkömmlichkeit.
Bei vom Verein organisierten Veranstaltungen sollen die Mitglieder die beigestellte Bekleidung verwenden, um ein geschlossenes, starkes Auftreten des Harley Davidson Club Tirol gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
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